Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Zurzeit besteht in der Schule keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mehr.
Die Mund-Nasen-Bedeckung hat sich während der Pandemie als wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Deshalb ist es auch nach wie vor erlaubt, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule trägt, ist das also weiterhin möglich.