Aktuelles vom 13.12.2020

Liebe Eltern,

heute wurden seitens der Landesregierung Entscheidungen getroffen, über die ich Sie auf diesem Wege informieren möchte.

– Am 14. und 15. Dezember 2020 können Ihre Kinder entweder für Betreuungsangebote in die Schule kommen oder sich von der Präsenzpflicht in der Schule beurlauben lassen und Lernen in Distanz von zu Hause durchführen. Sie können Ihr Kind formlos von der Schule beurlauben. Der Antrag muss nicht begründet werden und Ihr Kind gilt mit Antragsstellung als beurlaubt. Die Beurlaubungstage werden nicht als Fehlzeit erfasst.

– Alle Kinder, die nicht unbedingt betreut werden müssen, sollten zu Hause bleiben. Es gibt den eindringlichen Appell an die Bevölkerung zu Hause zu bleiben, damit die Inzidenzwerte nicht noch weiter steigen.

– Ab Mittwoch (16. Dezember 2020) werden alle Schulen für Präsenzangebote geschlossen. Ihre Kinder erhalten auch weiterhin Angebote für das Lernen in der Distanz. Es wird in der Schule nur eine Notbetreuung angeboten.

– Die Notbetreuung richtet sich an Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, und an Kinder von Alleinerziehenden. Eine Notbetreuung kann auch für Kinder von Eltern, die trotz aller Bemühungen keine Betreuungsmöglichkeit haben, in Anspruch genommen werden. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip.

Bitte prüfen Sie im Interesse aller, ob Sie auf die Betreuung durch die Schule wirklich angewiesen sind! Sollten Sie die Notbetreuung ab Mittwoch in Anspruch nehmen müssen, benötige ich
eine Rückmeldung bis Dienstag (15. Dezember 2020) um 10.00 Uhr.

Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!

Herzliche Grüße sendet Ihnen – Corinna Ollech