Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe).
Dieser Wert ist leider erreicht.
Somit besteht ab heute eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen der Notbetreuung.