Aufnahmekapazität

Die Schulaufsichtsbehörde hat die Aufnahmekapazität im Hinblick auf die Jahrgangsstufe 1 für das Schuljahr 2024/2025 auf 90 Schülerinnen und Schüler festgelegt.

Diese Zahl berücksichtigt

  • gegebenenfalls zu bildende Inklusionsmaßnahmen,
  • Schülerinnen und Schüler, die aus der Daz-Klasse in die Regelklasse wechseln,
  • die Möglichkeit, dass der Besuch der Eingangsphase unter Umständen um ein Jahr verlängert wird.

Alle Kinder, für die die Grundschule Bad Schwartau zuständig ist, werden zu Beginn des 1. Schuljahres aufgenommen (ebenso bei Zuzug im Laufe des Schuljahres).

Geschwisterkinder, die nicht zum Zuständigkeitsbereich der Schule gehören, werden aufgenommen, wenn die Familien bereits Kinder an der Grundschule Bad Schwartau haben. Hierfür gilt die folgende Voraussetzung: Ein Geschwisterkind oder Kind aus demselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler der Grundschule Bad Schwartau.

Merkmale für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit

Noch freie Schulplätze werden bei Aufnahmewunsch gemäß der folgenden Reihenfolge an Schülerinnen und Schüler, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule fallen, verteilt:

  1. Schulweglänge (Wohnortnähe) bzw. Zeitbedarf für den Schulweg
  1. Besuch einer Kindertagesstätte in Bad Schwartau

Sollte es mehr Anmeldungen als freie Kapazitäten geben, entscheidet im Sinne der Gleichbehandlung das Losverfahren.

  1. Alle weiteren Schulplätze werden in einem letzten Schritt des Aufnahmeverfahrens nach dem Losverfahren vergeben.

Anmerkung:

Sofern die Aufnahmekapazität noch nicht überschritten ist, erfolgt bei Neuaufnahmen von Schülerinnen und Schülern, die nicht zum Zuständigkeitsbereich gehören, der Hinweis, dass daraus kein Anspruch für deren Geschwisterkinder abgeleitet werden kann.