Musiker:innen auf Tour

„Musiker:innen auf Tour“ ist ein Angebot vom Theater Lübeck. Orchestermusiker:innen kommen dabei zu Besuch in die Schule. Sie stellen ihre Instrumente vor und verwandeln den Klassen- oder Gruppenraum in einen Konzertsaal. Die Kinder können dabei Musik hautnah erleben.

Am 15.06.02 waren die „Musiker:innen auf Tour“ mit dem Programm „So ein Theater“ bei uns in der Schule und es wurde majestätisch! Clown Nudel und seine königlichen Freundinnen vom Theater Lübeck hatten für drei erste und zwei zweite Klassen aber nicht nur königliche Musik dabei…

Herzlichen Dank für das tolle Konzert!

Zauberer

Der Schulverein (Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Bad Schwartau e.V.) hat allen Schülerinnen und Schülern eine große Überraschung bereitet und den Zauberer John Merlin engagiert.

Bei den vier Vorstellungen für die einzelnen Klassenstufen gab es jede Menge Verblüffendes und Überraschendes und natürlich viel Spaß.

Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Zurzeit besteht in der Schule keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mehr.
Die Mund-Nasen-Bedeckung hat sich während der Pandemie als wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Deshalb ist es auch nach wie vor erlaubt, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule trägt, ist das also weiterhin möglich.

Verkehrsübungsplatz Eutin

Auf dem Verkehrsübungsplatz in Eutin konnten unsere ersten Klassen das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben. Unter Anleitung der Polizeiverkehrslehrerin Frau Schmidt fuhren die Kinder dabei auf Fahrrädern und Rollern und trainieren dabei Verkehrsregeln und Rücksichtnahme.

Krokusblüte

Für ein „blühendes Bad Schwartau“ werden seit mehreren Jahren viele Krokusse und Narzissen vom Umweltbeirat gepflanzt.

Besonders engagiert sind dabei immer die Schulkinder der Grundschule Bad Schwartau.

Zurzeit ist das Ergebnis des Engagements sprichwörtlich erlebbar.
Am Kirchanger in Rensefeld sieht man sehr schön, wie fleißig die Schülerinnen und Schüler waren.
Die bunte Blumenwiese bietet nicht nur ein schönes Bild für unsere Stadt, sondern sie ist auch ein Baustein für Ökologie im Stadtgebiet. Viele Bienen und Insekten tummeln sich bei den ersten Sonnenstrahlen auf den Blühflächen.

Corona – Stufenplan

Die Landesregierung hat einen Stufenplan für die kommenden Wochen vorgestellt.

Für die Schulen werden die Infektionsschutzmaßnahmen in den nächsten Wochen stufenweise zurückgeführt. Der Fahrplan für Schulen sieht drei Schritte vor:

Ab dem 3. März 2022 entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schulleben mit Ausnahme von Masken- und Testpflicht.

Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.

Spätestens nach dem 1. April 2022 endet die Maskenpflicht in den Schulen.

Die genauen Regeln wird das Bildungsministerium in den nächsten Wochen mitteilen. So wie beispielsweise die Maskenpflicht auch schon früher entfallen könnte, gilt generell, dass die weiteren Schritte unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Pandemiegeschehens erfolgen.

Sturmwarnung

In Schleswig-Holstein ist ein Sturmtief angekündigt, das das Land von Mittwochabend (16.02.22) bis Donnerstagabend (17.02.22) mit orkanartigen Böen überqueren soll.

In dieser Situation gilt: „Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Der versäumte Unterrichtstag wird nicht als Fehltag erfasst.“

Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Unterrichtsausfall angeordnet. Bitte achten Sie auf Hinweise durch den Rundfunk und die örtlichen Medien. Sie können auch die Nummer der Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 wählen, um sich im Bedarfsfall zu informieren.

Generelle Hinweise zum Schulbesuch bei extremen Witterungslagen finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html

Regelungen ab dem 24.01.22

Die Maßgaben zur Organisation des Unterrichts – insbesondere die Kohortenregelung, die Testpflicht mit drei Tests pro Woche und die Maskenpflicht – gelten mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen über den 21. Januar 2022 hinaus bis auf Weiteres fort.

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Jahrgänge. Das heißt: Auf den Laufwegen im Schulgebäude, im Klassenzimmer und auf dem Sitzplatz im Klassenzimmer muss grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht besteht für Schülerinnen und Schüler generell nicht, wenn sie sich auf dem Schulhof und im Freien auf dem Schulgelände aufhalten.

Präsenzunterricht ab dem 10.01.2022

Ab dem 10. Januar 2022 ändert sich das Testkonzept an den Schulen. Für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 wurde die Testpflicht auf drei Tests pro Woche erweitert.

Dementsprechend führen künftig alle Klassen ihren Selbsttest montags, mittwochs und freitags durch.

Sollte Ihr Kind nicht an der Testung in der Schule teilnehmen, benötigen wir den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall die qualifizierte Selbstauskunft mit zur Schule. Sollte der daheim durchgeführte Antigenschnelltest positiv ausfallen, informieren Sie bitte die Schule telefonisch oder per Mail und lassen Sie einen PCR-Test durchführen. Auch im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses bitten wir Sie darum, die Schule umgehend zu informieren.

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum 17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Das Ministerium bittet aber ausdrücklich alle Geimpften und Genesenen, schon in der kommenden Woche freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

Außerdem werden alle am Schulleben Beteiligten und auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler gebeten, am Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder bei einer Teststation durchzuführen.