Das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes

Das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ist in Kraft getreten. Dieses enthält auch Regelungen zum Bereich Schule.

Entgegen der Regelung im Infektionsschutzgesetz, das für einen Inzidenzwert ab 100 Wechselunterricht und für einen Inzidenzwert ab 165 Distanzlernen vorsieht, hält Schleswig-Holstein wegen der unsicheren Entwicklung der Infektionszahlen ein Abweichen von der bewährten 100er-Regel für nicht geboten.

Das bedeutet für unsere Schule:

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 findet Präsenzunterricht für die Klassenstufe 1 – 4 statt.

Bei einer stabilen Inzidenz über 100 findet Distanzlernen/Notbetreuung statt.
Die vierten Jahrgänge, die am Übergang zur Sekundarstufe I stehen, werden von nun an wie Abschlussjahrgänge behandelt: Es finden Präsenzangebote statt.