Neuer Coronareaktionsplan (ab Mai 2021)

Ab Mai gelten folgende Stufen:

Stufe I (Inzidenz bis 50):
– Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb

Stufe II (Inzidenz von 50 bis 100):
– Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht oder Wechselunterricht nach Bewertung des örtlichen Gesundheitsamtes

Stufe III (Inzidenz 100 bis 165):
– Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht und Notbetreuung
– 4. Klassen: Präsenzangebote

Stufe IV (Inzidenz über 165):
– Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung
– 4. Klassen: Präsenzangebote

Die vierten Jahrgänge, die am Übergang zur Sekundarstufe I stehen, werden also von nun an wie Abschlussjahrgänge behandelt.

Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei die regionale 7-Tage-Inzidenz der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.

Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächsthöheren Stufe (über 50/über 100/über 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächsthöheren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen von I zu II und von II zu III kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

Unterschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächstniedrigeren Stufe (unter 50/unter 100/unter 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächstniedrigeren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.