Präsenzunterricht ab dem 10.01.2022

Ab dem 10. Januar 2022 ändert sich das Testkonzept an den Schulen. Für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 wurde die Testpflicht auf drei Tests pro Woche erweitert.

Dementsprechend führen künftig alle Klassen ihren Selbsttest montags, mittwochs und freitags durch.

Sollte Ihr Kind nicht an der Testung in der Schule teilnehmen, benötigen wir den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall die qualifizierte Selbstauskunft mit zur Schule. Sollte der daheim durchgeführte Antigenschnelltest positiv ausfallen, informieren Sie bitte die Schule telefonisch oder per Mail und lassen Sie einen PCR-Test durchführen. Auch im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses bitten wir Sie darum, die Schule umgehend zu informieren.

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum 17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Das Ministerium bittet aber ausdrücklich alle Geimpften und Genesenen, schon in der kommenden Woche freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

Außerdem werden alle am Schulleben Beteiligten und auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler gebeten, am Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder bei einer Teststation durchzuführen.