Schulen-Coronaverordnung ab dem 23. August 2021

Die geltende Schulen-Coronaverordnung wird zunächst fortgeschrieben.

Es bleibt bei der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in den Innenräumen der Schule zu tragen. Auf dem Schulhof, beim Sportunterricht und im Freien auf dem Schulgelände müssen die Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Außerdem müssen die Kinder weiterhin zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf.

So bleiben also die Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung sowie zur Teststrategie unverändert.