Notbetreuung

Die Notbetreuung wird für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und für Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist, angeboten. Als Voraussetzung für die Aufnahme gilt, dass keine Alternativ-Betreuung der Kinder möglich ist.

Tätigkeiten im Rahmen der kritischen Infrastruktur sind anhand einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers zu belegen. Außerdem ist der Schule eine Begründung vorzulegen, warum das Kind in der Schule betreut werden muss.

Auf Elternwunsch wird nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde ein schulischer Notbetrieb auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann, sichergestellt.

Der jeweilige Notbetreuungsbedarf ist der Schule bis zum Vortag mitzuteilen, damit die Schule entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

Hierfür wenden Sie sich bitte bis spätestens 13.00 Uhr (Vortag) per E-Mail (grundschule.bad-schwartau@schule.landsh.de) an die Schulleitung.

Das Betreuungsangebot gilt ab 8.00 Uhr und endet um 13.00 Uhr.

Im Rahmen der Notbetreuung werden die Kinder betreut, es findet kein Unterricht statt. Die Kinder können in dieser Zeit auch Aufgaben bearbeiten, die sie von den Lehrkräften ihrer Klasse erhalten haben. Bitte Federtasche (mit Klebe und Schere), eine gefüllte Brotdose sowie ein Getränk mitbringen!

Bitte nutzen Sie die verschiedenen Eingänge für die Notbetreuung!