Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Jahrgänge. Das heißt: Auf den Laufwegen im Schulgebäude, im Klassenzimmer und auf dem Sitzplatz im Klassenzimmer muss grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht besteht für Schülerinnen und Schüler generell nicht, wenn sie sich auf dem Schulhof und im Freien auf dem Schulgelände aufhalten.